Coronaschutzverordnung ab 28.12.21

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Einstallerinnen und Einstaller,
liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Gäste,

 

ab dem 28.12.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Danach gelten für die gesamte Vereinsanlage folgende Vorschriften:

  1. Grundsätzlich gilt auf der gesamten Anlage 2G (Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen)!
    gem. § 4 Abs. (2) Nr. 4. Coronaschutzverordnung
  2. In den Innenräumen ist überall Maskenpflicht (medizinische Masken!)
    gem. § 3 Abs. (1) Nr. 2. Coronaschutzverordnung
  3. Für das Bewegen der Pferde in der Reithalle ist zusätzlich ein negativer Testnachweis erforderlich. (zunächst gültig bis einschließlich 12.01.2022)

gem. § 4 Abs. (3) Nr. 1. Coronaschutzverordnung

  1. Kontrolle der Nachweise
    gem. § 4 Abs. (6) Corona-Schutzverordnung

 

Wir möchten daher nochmals und nachdrücklich darauf hinweisen, dass ein Zutritt zur Anlage für nicht immunisierte Personen nicht möglich ist.  

Ausnahmen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt.
  • Sofern Ausbilder im Namen des Reitvereins Unterricht erteilen (bzw. auch während der Unterrichtsvor- und -nachbereitung), müssen sie entweder immunisiert oder getestet sein. Ein zusätzlicher Test für den Unterricht in der Reithalle bei immunisierten Personen entfällt, es ist aber eine medizinische Maske zu tragen.

 

Der Vorstand
Zucht-, Reit- und Fahrverein Riesenbeck e.V.

 

Testnachweis: Gültig sind hier nur bescheinigte negative Ergebnisse eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests.

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 1 bis 3 der Corona-Schutzverordnung an einem dort genannten Angebot teilnehmen oder eine dort genannte Einrichtung nutzen oder besuchen, ohne immunisiert zu sein und ohne über den geforderten Testnachweis (Bewegung der Pferde in der Reithalle) zu verfügen, eine Ordnungswidrigkeit begehen!

28.12.2021